Leider laufen immer noch genügend Katzen frei, die nicht kastriert sind und somit für ungewollten Nachwuchs sorgen oder auch Krankheiten übertragen. Deshalb möchten wir nochmal auf die
Kastrationsverordnung für Wildeshausen hinweisen.
Seit 2011 ist jeder Katzenhalter der sein Tier Freigang gewährt, verpflichtet, sein Tier von einem Tierarzt kastrieren zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen und Kater unter 5 Monaten.
Als Halter/in einer Katze/eines Katers im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen/Katern regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Das bedeutet man hat auch für herrenlose Tiere, die
man aus Gutmütigkeit füttert, eine Verantwortung.
Außerdem muss das Tier mit einer Kennzeichnung versehen werden. Diese kann entweder eine Tätowierung im Ohr oder ein Mikrochip unter der Haut sein, welches beides der Tierarzt macht. Was viele
Tierhalter nicht wissen ist, dass die Tiere nun mit dieser Kennzeichnung im kostenlosen Haustierregister Tasso registriert werden müssen. Ansonsten können entlaufene Tiere nicht ihren Tierhaltern
zugeordnet werden. Immer wieder haben wir Fundtiere die eine Kennzeichnung haben, aber leider nicht in der Datenbank von Tasso zu finden sind. Dann ist es fast unmöglich den Besitzer ausfindig zu
machen.
Weitere Städte in denen die Kastrationspflicht gilt finden Sie hier.