Der Bundesrat hat rückwirkend zum Januar 2020 eine Notdienst-Gebühr für Tierärzte beschlossen.
Ab sofort wird ein Tierarzt-Besuch außerhalb der regulären Öffnungszeiten teurer, es fällt nun pauschal eine Notdienst-Gebühr von € 59,50 (inkl. Umsatzsteuer) an. Gleichzeitig werden die
Notdienst-Zeiten klar definiert.
Folgende neue Gebühren sind dann verpflichtend abzurechnen:
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Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt 50.- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.u.). Bei mehreren zu
behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an. Achtung: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich noch 19% Umsatzsteuer (€
9,50) dazu. Der Kunde muss also einmalig € 59,50 Euro bezahlen.
- Ein Mindestsatz: Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen dann zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
- Höchstsatz: Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.
- Die Nacht beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages.
- Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
- An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. (Ausnahme: Abend oder Samstagsprechstunden)
Dies gilt nicht für die regulären Öffnungszeiten, betrifft also z. B. nicht die Sprechstunde am Samstag!